Geschäftsbedingungen von beeinDRUCKEN AG

1. Allgemeines
Alle Dienstleistungen und Lieferungen der beeinDRUCKEN AG und dessen Online-Dienstleistung www.beeinDRUCKEN.ch erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Mit einem Verkaufsabschluss vor Ort/POS oder einer Online-Bestellung auf www.beeinDRUCKEN.ch gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur akzeptiert, wenn diese schriftlich und mit der beeinDRUCKEN AG vereinbart wurden.


2. Urheberrecht
Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für die Inhalte der übertragenden oder abgegebenen Dateien/ Vorlagen. Die beeinDRUCKEN AG geht davon aus, dass der Auftraggeber über die notwendigen Berechtigungen für die Vervielfältigung verfügt. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Dateien werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Auftraggebers vorausgesetzt.
Im Falle der Verletzung derartiger Rechte ist der Auftraggeber verpflichtet der beeinDRUCKEN AG von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.

Das Urheberrecht für die in der Galerie auf www.beeinDRUCKEN.ch erworbenen Artikel und Dienstleistungen bleibt in jedem Fall beim Künstler. Jegliche Reproduktion ausserhalb www.beeinDRUCKEN.ch ist untersagt. beeinDRUCKEN AG behält sich das Recht vor die Bilder aus der Galerie für Werbezwecke und Publikationen zu verwendet.


3. Haftung
Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, wonach diese ordnungsgemäss gesichert sind. Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, oder Layout-Programme des Kunden verwendet werden müssen, werden nur die Originalprogramme des Herstellers akzeptiert. Für allfällige Schäden an der IT-Einrichtung der beeinDRUCKEN AG, welche durch fehlerhafte oder mit Computerviren behaftete angelieferte Daten oder Programme entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.
Bei fehlerhafter Qualität eines Produktes wird nur dessen Wert ersetzt. Der Kunde übernimmt ausdrücklich alle mit der Verwendung des Produktes verbundenen Risiken und trägt die alleinige Verantwortung für allfällige daraus entstehende Schäden. Nicht abgeholte Aufträge werden dem Kunden per Post zugestellt, die Kosten der Zustellung fallen zu Lasten des Kunden. Auf Aufträge, Originale und Datenträger, die nicht innert 90 Tagen ab Fertigstellung abgeholt werden, besteht für den Kunden kein Anspruch mehr und jede Haftung wird abgelehnt.


4. Angebot und Preise
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab der Produktionsstätte der beeinDRUCKEN AG. Transportkosten, Verpackungen sowie andere Leistungen, welche nicht ausdrücklich im Angebot der beeinDRUCKEN AG aufgeführt und von dem offerierten Preis umfasst worden sind, werden separat in Rechnung gestellt.
Schriftliche Angebote sind vom Datum der Ausstellung 30 Tage gültig, sofern auf dem Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Ab einer Teuerung von mehr oder weniger als 2%, gemäss der realwirtschaftlichen Situation der Schweiz, kann die beeinDRUCKEN AG die Preise entsprechend anpassen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto, zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer.


5. Liefertermin
Der Liefertermin wird zusammen mit der Auftragsbestätigung und/oder dem Gut zum Druck bekanntgegeben. Die beeinDRUCKEN AG geht von der Lieferung professioneller und reprofertigen Daten durch den Auftraggeber aus. Die beeinDRUCKEN AG ist bestrebt, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Die angegebenen Liefertermine sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streiks, usw. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


6. Terminverzögerungen / Terminverschiebungen
Korrekturen oder Änderungen in der Phase des Gut zum Druck, die nicht auf Verschulden der beeinDRUCKEN AG zurück zuführen sind, können den gewünschten Ausliefertermin behindern. Bei Anlieferungen und Übermittlungen von Ersatzdaten muss damit gerechnet werden, dass sich der Endtermin des Auftrages entsprechend verlängert. Eine daraus fliessende Haftung der beeinDRUCKEN AG wird ausdrücklich wegbedungen. Daraus entstehende Mehrkosten der beeinDRUCKEN AG hat der Auftraggeber zu übernehmen.

Änderungen am Layout nach Druckfreigabe blockieren den Produktionsplan. Der Auftrag muss deshalb aus dem Produktionsablauf genommen und neu eingeplant werden. Dies führt in der Regel zu Terminverzögerungen. Eine daraus fliessende Haftung der beeinDRUCKEN AG wird ausdrücklich wegbedungen. Daraus entstehende Mehrkosten der beeinDRUCKEN AG hat der Auftraggeber zu übernehmen.

Bei Formatänderungen und allen anderen Arten von Änderungen unmittelbar vor oder während der Produktion ist ein Produktions-Stopp nicht auszuschliessen. In diesem Fall muss der Auftrag neu in den Produktionsablauf eingegliedert werden, was ebenfalls Terminverzögerungen mit sich ziehen kann. Eine daraus fliessende Haftung der beeinDRUCKEN AG wird ausdrücklich wegbedungen. Daraus entstehende Mehrkosten der beeinDRUCKEN AG hat der Auftraggeber zu übernehmen.

Nach- oder Zusatzbestellungen können oft nicht in laufende Aufträge integriert werden und werden als "neuer Auftrag" behandelt. Liefer- oder Montagetermine werden nach Möglichkeit dem vorhergegangenen Auftrag angepasst. Kann dem nicht Folge geleistet werden, gehen entstehende Zusatzkosten wie Versandspesen, Express-Behandlung, zusätzliche Reisekosten des Montage-Teams etc. zu Lasten des Auftraggebers.


7. Mängelrüge / Reklamation
Bei Aufträgen, bei welchen die Druckdaten ohne farbverbindliche Vorlagen übermittelt werden, sind material- und drucktechnisch bedingte Farbabweichungen möglich und werden vom Auftraggeber toleriert. Wir weisen Sie weiter darauf hin, dass beim Druck geringfügige Abweichungen im Farbton und Beschaffenheit zu den publizierten Fotos auf www.beeinDRUCKEN.ch möglich und aus technischen Gründen nicht vermeidbar sind. Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass Umwelteinflüsse wie UV-Licht und Luft-feuchtigkeit Einflüsse auf das gedruckte Produkt haben können. Die oben genannten Punkte berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Der Auftraggeber ist für fehlerfreie Daten verantwortlich. Fehler in angelieferten Daten bei Layout oder Inhalt berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Beschädigungen bei Lieferungen irgendwelcher Art sind durch die Transportunternehmen in Form eines Protokolles sofort beim Eintreffen der Sendung festzuhalten und an die beeinDRUCKEN AG zu melden.

Reklamationen können nur innerhalb von fünf Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden. Eine spätere Berücksichtigung derartiger Mängel ist ausgeschlossen.


8. Rückgabe / Umtausch
Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Ware ist nur möglich, falls ein falscher oder offensichtlich mangelhafter Artikel geliefert wurde. Soweit nicht anders vereinbart, gehen alle Transportkosten zu Lasten des Kunden.


9. Garantie
Sind für das Produkt keine besonderen materialbedingten Garantiebestimmungen festgelegt, so dauert diese zwei Jahre auf Material, Druck und Konfektionierung. Weitergehende Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen von dieser Garantie sind:
Mechanische Schäden, unsachgemässe Behandlung, mangelhafte Wartung, witterungs- und umweltbedingte Schäden sowie Vandalismus.


10. Eigentumsvorbehalt
Die bestelle Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der beeinDRUCKEN AG. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräusserung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von beeinDRUCKEN AG nicht zulässig.


11. Aufrechnungsverbot, Zurückhaltungsrechte
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der beeinDRUCKEN AG aufzurechnen. Es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche der beeinDRUCKEN AG Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mängelrügen - entgegenzuhalten. Es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.


12. Vom Kunden geliefertes Material
Für Material das vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und eventuellen Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie dies die beeinDRUCKEN AG vorschreibt. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, gemäss Absprache, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällige eintretende Schäden lehnt die beeinDRUCKEN AG jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für Druckpreise bei angeliefertem Material kann nicht gewährt werden.


13. Datenschutz
Die beeinDRUCKEN AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten.
Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Kundendaten.


14. Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen vor Ort/POS:
a) Für regelmässige Kunden Monatsrechnung, zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum Rechnungen für unregelmässige Kunden sind netto zahlbar innert 10 Tagen
b) Für Passanten und unbekannte Besteller nur gegen Barzahlung/Kreditkarten/Bezahl-App (TWINT, etc.)

Zahlungsbedingungen im Internet www.beeinDRUCKEN.ch:
a) Der Auftraggeber kann bei der Bestellung die Zahlungsart wählen (Kreditkarten, Bezahl-App TWINT, etc., Vorauskasse)
b) Rechnungen sind ab der dritten Bestellung innert 10 Tagen netto zahlbar.
c) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Fall der beeinDRUCKEN AG gegenüber haftbar, auch wenn die Drucke/Kopien in seinem Auftrag an Dritte verrechnet werden müssen.
Neukunden, Private und Vereine sowie Eventveranstalter müssen auf Aufforderung der beeinDRUCKEN AG innert einer, von der beeinDRUCKEN AG festgelegten Frist Vorauskasse leisten. Nach Eingang der Vorauskasse beginnt die vertraglich festgelegte Lieferfrist. Nach unbenütztem Ablauf der Frist zur Zahlung der Vorauskasse ist die beeinDRUCKEN AG berechtigt, aber nicht verpflichtet, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz ist in diesem Fall wegbedungen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig ausgeführt, und ist eine Mahnung notwendig, halten wir uns vor eine Mahngebühr von CHF 20.- zu verlangen.

Solidarhaftung Agentur gegenüber Endkunde:
Die Agentur haftet mit der Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung sowie dem Gut zum Druck, für den Endkunden, sollte dieser innerhalb der normalen Zahlungsfrist den vollen Betrag nicht bezahlen.


15.Auszahlung von Lizenzgebühren
Die Auszahlung von Lizenzgebühren bei www.beeinDRUCKEN.ch erfolgt monatlich ab einem Betrag von CHF 100.-


17.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zug/CH


Preis- und Textanpassungen infolge technischer Änderungen bleiben vorbehalten. Bei nicht definierten Bedingungen gelten die Statuten und Richtlinien des Verbandes der Copy Print Suisse.